Hello @Hauptamt_Team
Um auf die Möglichkeit von Volontariaten & Pflichtpraktika auf der Website hinzuweisen, hier ein Textentwurf mit der Bitte um Feedback - hab ich was vergessen? soll ich etwas ergänzen oder streichen?
Volontariate und Pflichtpraktika
Das OKH bietet Schüler:innen und Studierenden Volontariate oder Pflichtpraktika an. Dafür ist ein Zeitraum von 6 Wochen bis maximal 3 Monate vorgesehen, in der Einblicke in verschiedene Tätigkeitsbereiche erworben werden können.
Ein Volontariat ist ein unbezahltes Ausbildungsverhältnis. Es besteht kein Arbeitsverhältnis mit verpflichtenden Stunden- oder Arbeitsleistungen. Als praktische Ergänzung zu Schule oder Studium gedacht, ermöglicht es Kenntnisse über ein mögliches späteres Berufsfeld zu erwerben. Im Unterschied dazu ist das Pflichtpraktikum ein befristetes, unentgeltliches Arbeitsverhältnis, das Schüler:innen/Studierende im Rahmen ihrer Ausbildung absolvieren müssen.
Wir können dir Einblicke in unsere Arbeit in und ums Haus bieten, insbesondere in den Bereichen Veranstaltungsmanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Hauptamt-Team stellt dir gerne Zeit und know how zur Verfügung. Am Ende des Volontariats/Pflichtpraktikums erstellst du - wenn gewünscht - gemeinsam mit uns einen Bericht über deine Tätigkeiten im Haus und erhältst eine Bestätigung.
- offene Fragen:
Zeitraum festlegen?
Fachrichtungen voraussetzen?
Sprachkenntnisse voraussetzen?