Was tut sich gerade zu Covid-19 und was bedeutet das für das OKH?
Liebe Jolanda, danke für die Info. Wegen des Termins für die Einschulung melde ich mich noch.
LG Annemarie
Liebe alle,
zu eurer Infos, seit gestern sind auf unserer Page wieder die COVID19-Maßnahmen aktualisiert:
Bei Fragen oder Unklarheiten bitte einfach melden.
Gelten eigentlich die Regeln nur für uns oder auch für alle anderen, die sich im
Haus einmieten? Unsere Gäste hätten gerne ein Glasl getrunken, haben darauf verzichten müssen. Beim Hinausgehen haben sie allerdings die Chorgruppe ohne Maske in der Bar nahe beieinander sitzend und konsumierend gesehen. Das hat unsere Bemühungen leider ziemlich konterkariert. Es war ein bisschen befremdlich für unsere Gäste. Ansonsten ist alles gut gelaufen - wenige Gäste, aber gute Stimmung.
Liebe Anna, die Regeln gelten freilich für alle im Haus - und Konsumieren ist lediglich (bei zugewiesenem Sitzplatz) am Sitzplatz selbst möglich, was sich bei kleineren Settings auch nicht immer anbietet.
Meines Wissens ist es Chören zwar erlaubt, auch ohne FFP2 Maske zu proben - sie brauchen dafür aber zusätzliche Vorkehrungen zu 2G (Tests, etc.)
Tut mir jedenfalls Leid, dass es zu dieser verständlicherweise befremdlichen Situation gekommen ist: Ich muss mich erst schlau machen, um welchen Chor es sich gehandelt hat.
Habe nun die Verpflegungsinfo auf unserer Homepage ergänzt!
Das war das offene Singen rund um Heidi Hurch Idl. Tut mir ebenfalls Leid für die unangenehme Situation! Danke auf alle Fälle für die Rückmeldung liebe Anna und freut mich, dass ihr abgesehen davon einen feinen Abend hattet!
Alles gut, liebe Jolanda!Wollten die Situation nur Rückmeldung! Danke für die Infos Richi
… rückmelden… Das Rechtschreibprogramm …!
Liebe Leute,
es gibt wieder ein Update in Sachen COVID19-Maßnahmen von der IG Kultur:
Seit 12. Februar gelten aktuell folgende Bestimmungen für Veranstaltungen:
Rechtsgrundlage: 4. Novelle der 4. COVID-19 Maßnahmenverordnung
- keine Personenobergrenzen mehr bei Veranstaltungen
AUSNAHME: Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 50 Personen jedoch nur erlaubt, wenn keine Speisen und Getränke verabreicht werden, d.h. die FFP2 Maske durchgehend getragen wird.- bei Veranstaltungen mit max. 50 Personen keine Sperrstunde
HINWEIS: keine Sperrstunde in Kultureinrichtungen, außer bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen- Kontaktdatenerhebungspflicht nur mehr, wenn nicht durchgehend FFP2 Maske getragen werden muss.
- 2G Nachweispflicht, FFP2 Maskenpflicht, ggf. Anzeige- oder Bewilligungspflicht, COVID-19 Beauftragte/r bzw. Präventionskonzept bleiben aufrecht
- keine 2G Nachweispflicht in Museen, Kunsthallen, Bibliotheken - FFP2 Maskenpflicht bleibt aufrecht
Liebe Leute,
„neue Woche, neues Glück“ quasi:
Die jüngsten Änderungen und Ankündigungen im Überblick
Laut Ankündigungen der Bundesregierung sind weitere Lockerungen für Februar und März geplant:
Seit dem 19. Februar gilt weitgehend, wo bisher die 2G Regelung galt, wieder die 3G Regelung. Somit gilt für Veranstaltungen ebenfalls wie in der Gastro wieder die 3G Regelung. Die Sperrstunde 5 - 24 Uhr, Verbot der Nachtgastro und die FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleiben jedoch aufrecht.
Ab dem 05. März sollen weitesgehend alle Maßnahmen aufgehoben werden. D.h. keine Zutrittsregelungen, keine Personenobergrenzen, keine allgemeine Sperrstunde, Öffnung der Nachtgastronomie, Konsumation bei Veranstaltungen erlaubt, Maskenpflicht nur mehr im lebensnotwendigen Handel (Supermarkt, Post, Banken, Apotheken etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln.
An allen anderen Orten besteht in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Liebe Leute,
mit heute, 5. März, fallen praktisch alle COVID-19-Maßnahmen: Freilich steht es jedem:r frei, weiterhin eine FFP2-Maske im Haus bzw. bei Veranstaltungen zu tragen. Bitte bleibt Zuhause, wenn ihr euch nicht fit oder wohlfühlt.
Hinweis: Offiziell braucht es weiterhin ein COVID-19-Konzept sowie einen Beauftragen/eine Beauftragte bei Veranstaltungen über 50 Gästen. Melde- und Anzeigepflichten bei der BH sind ebenfalls nicht mehr notwendig.
Liebe Leute,
mit heute gelten wieder Schutzmaßnahmen, die von der IG Kultur wie folgt zusammengefasst werden:
FFP2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen für Kundinnen von u.a. Kultureinrichtungen, Gastgewerbe, sowie am Ort der beruflichen Tätigkeit und bei Zusammenkünften von mehr als 100 Teilnehmerinnen.
Achtung: Findet eine Zusammenkunft von bis zu 100 Teilnehmer*innen in einer Kultureinrichtung statt, ist auf grund der FFP2 Maskenpflicht in Kultureinrichtungen unserer Auffassung nach dennoch eine Maske zu tragen.
Ausnahmen von der FFP2 Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht bei Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen gilt nicht bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung.
Wenn alle Teilnehmer*innen bei Zusammenkünften ohne zugewiesenen Sitzplätzen einen 3-G Nachweis vorweisen, entfällt ebenso die Maskenpflicht, auch wenn die Veranstaltung in einer Kultureinrichtung stattfindet. Interessanterweise gilt diese Ausnahme nicht bei Zusammenkünften mit zugewiesenen und Sitzplätzen.
Ebenso entfällt die Maskenpflicht in der Nachtgastronomie, wenn Kund*innen nur mit 3-G Nachweis eingelassen werden.
Ich habe die Infos auf unserer HP entsprechend aktualisiert - bei Fragen oder Unklarheiten bitte einfach melden.
Danke Richi! Eine Frage hierzu noch: wie sieht es bei Vermietungen im Haus bei privaten Feiern aus? lg Elke
Wenn sie in der Gastro oder im großen bzw. kleinen Saal stattfinden (=Veranstaltungsstätte) gilt bis zu 100 TN auch die Maskenpflicht - außer am Platz, wo man konsumiert. Also im Grunde die Variante, die wir bei der Vollversammlung hatten.
Bei größeren Vermietungen über 100 TN wäre die Option möglich, auf 3G-Regel umzusatteln. Da das im Vorfeld wohl kaum wer exakt abschätzen kann, wieviele Gäste kommen, kann man wohl davon ausgehen, dass 3G Regel möglich ist, sobald der große Saal gemietet wird.
Danke!!!
Liebe Leute,
aktuell gelten keine speziellen COVID19-Schutzmaßnahmen mehr. Wer sich wohler fühlt, kann freilich weiterhin im Haus eine FFP2-Schutzmaske tragen.
Sonnige Grüße
Rich.